Alexander Pichler
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Die Post bringt allen was. In dem Fall wurde ein Gerät via "paylivery" willhaben versandt. Die Elektronikversicherung wurde in dem Prozess vergessen auszuwählen und so bleibt man auf einen €600,- Schaden sitzen. Natürlich bin ich selbst schuld weil das Etikett fehlte, jedoch verursacht habe ich den Schaden wohl kaum, zumal hier das Gerät im Originalkarton versandt wurde und auch den Weg von Deutschland zu mir unebschädigt überstanden hat.
Kulanz gibt es in keiner Form. Mitgeteilt wird:
Zur Frage der Haftung folgender wichtiger Hinweis:
- äußerlich keine Beschädigung ersichtlich
- keine zerbrechlich/sensible Aufgabe (Subwoofer - elektr. Gerät), gebührenpflichtig bei Aufgabe
Gemäß Allgemeine Geschäftsbedingungen der Österr. Post AG müssen Sendungen mit "zerbrechlich/sensiblem" Inhalt - bei sonstigem Haftungsausschluss hinsichtlich Bruch- bzw. Erschütterungsschäden - als "zerbrechlich/sensible" Sendung korrekt gekennzeichnet und aufgegeben werden.
Hierbei ist zu beachten, dass die korrekte Kennzeichnung mit dem von der Post aufgelegten Aufkleber erfolgt.
Weiters muss die Sendung als "zerbrechlich/sensible" Sendung aufgegeben werden, wobei der für diese kostenpflichtige Zusatzleistung vorgesehene Aufpreis zu bezahlen ist. "